{"id":27890,"date":"2025-11-16T18:33:40","date_gmt":"2025-11-16T17:33:40","guid":{"rendered":"https:\/\/cruisearoya.com\/?page_id=27890"},"modified":"2026-01-31T16:35:45","modified_gmt":"2026-01-31T15:35:45","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-content-justification-center is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h1 class=\"wp-block-heading alignwide\" id=\"terms-and-conditions\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group alignwide is-content-justification-left is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-a167a473 wp-block-group-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-container-core-group-is-layout-081cea82 wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<div class=\"wp-block-rank-math-toc-block has-background has-small-font-size\" style=\"background-color:#00000012;padding-top:var(--wp--preset--spacing--30);padding-right:var(--wp--preset--spacing--40);padding-bottom:var(--wp--preset--spacing--30);padding-left:var(--wp--preset--spacing--40)\" id=\"rank-math-toc\"><p><strong>Table of Contents<\/strong><\/p><nav><ul><li class=\"\"><a href=\"#1-ihr-vertragspartner\">1. IHR VERTRAGSPARTNER<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#unverbindliche-reservierung-optionsbuchung\">2. UNVERBINDLICHE RESERVIERUNG (OPTIONSBUCHUNG)<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#reisevertrag\">3. REISEVERTRAG<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#4-leistungsumfang\">4. LEISTUNGSUMFANG<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#5-zahlung\">5. ZAHLUNG<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#6-leistungsanderungen\">6. LEISTUNGS\u00c4NDERUNGEN<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#7-preisanderungen\">7. PREIS\u00c4NDERUNGEN<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#8-personliche-voraussetzungen-der-reisenden\">8. PERS\u00d6NLICHE VORAUSSETZUNGEN DER REISENDEN<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#9-reiserucktritt-und-stornogebuhren\">9. REISER\u00dcCKTRITT UND STORNOGEB\u00dcHREN<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#10-unvermeidbare-aussergewohnliche-umstande\">10. UNVERMEIDBARE AUSSERGEW\u00d6HNLICHE UMST\u00c4NDE<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#11-gewahrleistung-abhilfe-minderung-und-kundigung-und-verjahrung\">11.GEW\u00c4HRLEISTUNG (ABHILFE, MINDERUNG UND K\u00dcNDIGUNG) UND VERJ\u00c4HRUNG<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#12-vertragsubertragung-abrechnung-von-mehr-aufwand-nicht-in-anspruch-genommene-leistungen\">12. VERTRAGS\u00dcBERTRAGUNG \/ ABRECHNUNG VON MEHR AUFWAND \/ NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#13-sorgfaltsbestimmungen-pass-visa-und-gesundheitsbestimmungen\">13. SORGFALTSBESTIMMUNGEN, PASS-, VISA UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#14-haftung\">14. HAFTUNG<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#15-datenschutz\">15. DATENSCHUTZ<\/a><\/li><li class=\"\"><a href=\"#16-schlussbestimmungen\">16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<p>AGB zur Buchung von Aroya Cruises Kreuzfahrten<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"1-ihr-vertragspartner\">1. IHR VERTRAGSPARTNER<\/h2>\n\n\n\n<p>Vertragspartner des abzuschlie\u00dfenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Anmelder (nachfolgend \u201eVertragspartner\u201c genannt) der f\u00fcr sich selbst und alle angemeldeten Personen (nachfolgend \u201eReisende\u201c genannt) handelt, die immer mit einbezogen sind. Der Reiseveranstalter ist die Orange Travel Group Ltd. , vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Martin Degiorgio mit Sitz in 65, Birkirkara Hill St. Julians, Malta und USt.-Id. Nr. MT18504105 (Handelsregisternummer C41701), nachstehend \u201eVeranstalter\u201c genannt. Die Orange Travel Group Ltd. ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des Pauschalreiserechts. Die Orange Travel Group kann im Einzelfall auch als Vermittler auftreten. Wenn das der Fall ist, wird es im Angebot und in der Best\u00e4tigung vermerkt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"unverbindliche-reservierung-optionsbuchung\">2. UNVERBINDLICHE RESERVIERUNG (OPTIONSBUCHUNG)<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter gibt den Anmeldenden auf der Internetseite cruisearoya.com die M\u00f6glichkeit, vor einer verbindlichen Anmeldung zu einer Kreuzfahrt unverbindlich das Interesse an der Buchung einer Kreuzfahrt anzuzeigen, und, wenn nach Buchungstand und Angebot m\u00f6glich, unschkabinen auszuw\u00e4hlen (Optionsbuchung). Diese Optionsbuchungsm\u00f6glichkeit stellt kein Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages und keine Annahme eines Angebotes der Reisenden dar. Sofern die Reise und die Wunschkabinen zum Zeitpunkt der Optionsbuchung verf\u00fcgbar sind, wird der Veranstalter nach Eingang der Interessenanmeldung der Reisenden die Kabinen f\u00fcr einen Zeitraum von drei Kalendertagen einschlie\u00dflich des Tages der Optionsbuchung reservieren. Die Optionsfristen k\u00f6nnen bei Sonderangeboten abweichen. Die Reisenden erhalten nach Eingang der Optionsbuchung per E-Mail eine Reservierungsbest\u00e4tigung aus der der Reservierungszeitraum hervorgeht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"reisevertrag\">3. REISEVERTRAG<\/h2>\n\n\n\n<p>3.1 Mit der Anmeldung zu einer Kreuzfahrt bieten die Reisenden dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages f\u00fcr sich und f\u00fcr alle in der Anmeldung mitbenannten Personen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, \u00fcber ein Reiseb\u00fcro oder digital (E-Mail) erkl\u00e4rt werden. Im Falle einer vorab gem\u00e4\u00df Ziff. 2 erfolgten Optionsbuchung, erfolgt die Anmeldung mit einer schriftlichen Best\u00e4tigung der Optionsbuchung durch die Anmeldenden selbst oder durch ein vom Anmeldenden beauftragtes Reiseb\u00fcro.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Der Pauschalreisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Best\u00e4tigung\/Rechnung vom Veranstalter beim Anmeldenden oder dem von ihm beauftragten Reiseb\u00fcro mit Wirkung f\u00fcr alle in der Anmeldung benannten Personen und auf Grundlage der Leistungsbeschreibung in der Reisebest\u00e4tigung\/Rechnung und dieser Reisebedingungen zustande.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"4-leistungsumfang\">4. LEISTUNGSUMFANG<\/h2>\n\n\n\n<p>4.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistung ergibt sich grunds\u00e4tzlich aus der f\u00fcr den im Reisezeitraum ma\u00dfgeblichen Leistungsbeschreibung und den Angaben der Reisebest\u00e4tigung unter Ma\u00dfgabe s\u00e4mtlicher darin enthaltener Hinweise und Erl\u00e4uterungen. Die Leistungen des Veranstalters bestehen aus der Bef\u00f6rderung und Unterbringung und weiteren Leistungen f\u00fcr die angemeldeten Personen wie in der Reisebest\u00e4tigung nebst s\u00e4mtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erl\u00e4uterungen angegeben. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ver\u00e4ndern, bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind insbesondere Fl\u00fcge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort der Reisenden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zur\u00fcck, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, es sei denn, diese Leistungen sind Teil der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen und best\u00e4tigten vertraglichen Leistung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"5-zahlung\">5. ZAHLUNG<\/h2>\n\n\n\n<p>5.1 Die Leistungen des Veranstalters sind nach europ\u00e4ischem Pauschalreiserecht abgesichert. Versicherer ist die Malta Tourism Authority, Kalkara, Malta.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Zahlungsverpflichtet ist der Anmelder der die Anmeldung erkl\u00e4rt hat, auch wenn die Anmeldung weitere Personen umfasst. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebest\u00e4tigung und Aush\u00e4ndigung des Sicherungsscheins hat der Anmelder eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Die Restzahlung des Anmeldenden ist bis sp\u00e4testens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Die Zahlung des Reisepreises kann per \u00dcberweisung oder per Kreditkarte (z.B. MasterCard, Visa, American Express) an den Veranstalter oder das Reiseb\u00fcro erfolgen. Bei Zahlung per American Express Kreditkarte f\u00e4llt zus\u00e4tzlich zum Reisepreis eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 1% an. Bei Kreditkartenzahlungen sind dem Veranstalter f\u00fcr Anzahlung und Restzahlung jeweils die Karte vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebest\u00e4tigung und des Sicherungsscheins f\u00e4llig ist und die Zahlung per Kreditkarte ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitig eingegangen und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Indiesem Fall erhebt der Veranstalter die in Ziffer 9.1. geregelten Vertragsstrafen bzw. Entsch\u00e4digungspauschalen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"6-leistungsanderungen\">6. LEISTUNGS\u00c4NDERUNGEN<\/h2>\n\n\n\n<p>6.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt \u00c4nderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die \u00c4nderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr \u00c4nderungen der Fahrt- und Liegezeiten und Routen. Diese sind zul\u00e4ssig, wenn sie notwendig sind, weil sie z.B. auf beh\u00f6rdlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgr\u00fcnden f\u00fcr die Reisenden und die Schiffsmannschaft und\/oder durch unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, Witterungsgr\u00fcnde oder Sicherheits\u00fcberlegungen erforderlich werden und\/oder um Gefahren abzuwenden. Hier\u00fcber entscheidet allein der f\u00fcr das Schiff verantwortliche Kapit\u00e4n. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Fluggesellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, \u00c4nderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen\/wesentlichen \u00c4nderung f\u00fchren. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertrags\u00e4nderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Die Anmeldenden k\u00f6nnen dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entsch\u00e4digung zur\u00fcckzutreten oder das Angebot zur Vertrags\u00e4nderung annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Soweit die ge\u00e4nderten Leistungen selbst mit M\u00e4ngeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche der Anmeldenden unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 Treten die Anmeldenden und\/oder die Reisenden die Reise an, nachdem die Anmeldenden vom Reiseveranstalter \u00fcber eine notwendige \u00c4nderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden sind, so ist eine auf die \u00c4nderung gest\u00fctzte K\u00fcndigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"7-preisanderungen\">7. PREIS\u00c4NDERUNGEN<\/h2>\n\n\n\n<p>7.1 Insbesondere durch \u00c4nderungen von Treibstoffpreisen kann es zu Preis\u00e4nderungen kommen. Die Reederei tr\u00e4gt hierbei \u00c4nderungen bis 2% des Gesamtpreises der Kreuzfahrt selbst. Der Veranstalter kann in begr\u00fcndetem Falle eine wirksame Preiserh\u00f6hung bis 8 Prozent erheben, die die Anmeldenden hinnehmen m\u00fcssen. Betr\u00e4gt die Preiserh\u00f6hung mehr als 8 Prozent, kann der Reiseveranstalter die Preiserh\u00f6hung anbieten und verlangen, dass die Anmeldenden sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist annehmen, oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"8-personliche-voraussetzungen-der-reisenden\">8. PERS\u00d6NLICHE VORAUSSETZUNGEN DER REISENDEN<\/h2>\n\n\n\n<p>8.1 Personen unter 18 Jahren d\u00fcrfen nur in Begleitung einer vollj\u00e4hrigen Person eine Kreuzfahrt antreten. Bei Buchung mehrerer Kabinen, muss mindestens eine Person in jeder Kabine 18 Jahre oder \u00e4lter sein.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Das Mindestalter f\u00fcr Reisende betr\u00e4gt zum Zeitpunkt der Einschiffung 6 Monate. Bei einer Reise mit mehr als 2 aufeinanderfolgenden Seetagen betr\u00e4gt das Mindestalter des Reisenden zum Zeitpunkt der Einschiffung 12 Monate.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 F\u00fcr Personen mit Behinderung muss bei der Anmeldung die Behinderung mitgeteilt werden. Der Veranstalter kann f\u00fcr eine notwendige Betreuung und\/oder Behandlung keine Verantwortung \u00fcbernehmen. Die Schiffsreise kann f\u00fcr diejenigen abgelehnt oder abgebrochen werden, deren Gesundheits- oder k\u00f6rperlicher Zustand nach Beurteilung der Reederei reiseunf\u00e4hig erscheint oder deren Zustand eine Gefahr f\u00fcr diese selbst oder andere Passagiere darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so haben die Anmeldenden dies bei der Anmeldung mitzuteilen, sowie bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes zu \u00fcbersenden und auch zum Check- In mitzubringen. Personen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder w\u00e4hrend der Reise erreichen, k\u00f6nnen leider nicht mehr bef\u00f6rdert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"9-reiserucktritt-und-stornogebuhren\">9. REISER\u00dcCKTRITT UND STORNOGEB\u00dcHREN<\/h2>\n\n\n\n<p>9.1 Die Anmeldenden k\u00f6nnen jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur\u00fccktreten und den R\u00fccktritt auch f\u00fcr die weiteren von ihnen angemeldeten Reisenden erkl\u00e4ren. Dieser R\u00fccktritt gilt dann nur f\u00fcr die Leistungen des Pauschalreisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang mit zus\u00e4tzlich oder gesondert gebuchten Leistungen soweit sie Bestandteil des Pauschalreisevertrages geworden sind oder in einem Zusammenhang mit diesem stehen, also z.B. auch f\u00fcr vermittelte Anreise-oder Abreisepakete.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Der Veranstalter ist berechtigt eine angemessene Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen und unter Ber\u00fccksichtigung eines m\u00f6glichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandes ist der Veranstalter berechtigt, eine Entsch\u00e4digungspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) f\u00fcr jeden ausgefallenen Reiseteilnehmer auf Basis des jeweiligen Reisepreises wie folgt zu berechnen ist.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-fixed-layout\"><tbody><tr><td><strong>Tage vor Abreise<\/strong><\/td><td><strong>Stornogeb\u00fchr<\/strong><\/td><\/tr><tr><td>bis 30 Tage <\/td><td>20% des Gesamtpreises<\/td><\/tr><tr><td>29 bis 15 Tage<\/td><td>50% des Gesamtpreises<\/td><\/tr><tr><td>14 oder weniger<\/td><td>95% des Gesamtpreises<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>9.3 Es wird dringend der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 Soweit ein oder mehrere Reisende aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung einer geeigneten Kabine f\u00fcr die verbleibenden Reiseg\u00e4ste, erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"10-unvermeidbare-aussergewohnliche-umstande\">10. UNVERMEIDBARE AUSSERGEW\u00d6HNLICHE UMST\u00c4NDE<\/h2>\n\n\n\n<p>10.1 Wird der Veranstalter vor Reisebeginn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde an der Durchf\u00fchrung der Reise gehindert, k\u00f6nnen die Anmeldenden und auch der Veranstalter vom Vertrag zur\u00fccktreten. Der Veranstalter hat den R\u00fccktritt unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom R\u00fccktrittsgrund zu erkl\u00e4ren. Den Zur\u00fccktretenden obliegt die Darlegungs- und Beweislast f\u00fcr die Annahme der unvermeidbaren au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Im Fall der unvermeidbaren au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he gilt, dass der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert. Der zum Zeitpunkt des R\u00fccktritts bereits bezahlte Reisepreis wird nach den gesetzlichen Fristen erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 K\u00f6nnte ein Fall der unvermeidbaren au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde vorliegen, hat der Veranstalter die Pflicht die Reiseteilnehmer \u00fcber alle objektiv bestehenden Gefahren aufzukl\u00e4ren. Insoweit besteht eine Erkundigungs- und Informationspflicht des Veranstalters, damit die Anmeldenden die M\u00f6glichkeit der K\u00fcndigung f\u00fcr sich \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"11-gewahrleistung-abhilfe-minderung-und-kundigung-und-verjahrung\">11.GEW\u00c4HRLEISTUNG (ABHILFE, MINDERUNG UND K\u00dcNDIGUNG) UND VERJ\u00c4HRUNG<\/h2>\n\n\n\n<p>11.1 Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, so sind die Reiseteilnehmer verpflichtet an einer L\u00f6sung mitzuwirken und gegebenenfalls Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unm\u00f6glich ist oder einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeintr\u00e4chtigt, und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so k\u00f6nnen die Anmeldenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag k\u00fcndigen. Das Abhilfeverlangen ist an die Rezeption des Kreuzfahrtschiffes oder an den Veranstalter zu richten. Es wird eine schriftliche Erkl\u00e4rung empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"12-vertragsubertragung-abrechnung-von-mehr-aufwand-nicht-in-anspruch-genommene-leistungen\">12. VERTRAGS\u00dcBERTRAGUNG \/ ABRECHNUNG VON MEHR AUFWAND \/ NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN<\/h2>\n\n\n\n<p>12.1 Bei Nennung einer Ersatzperson kann der Veranstalter tats\u00e4chlich entstandene und angemessene Verwaltungsmehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten, die hierdurch auch im Einzelfall bei den jeweiligen Leistungstr\u00e4gern entstehen. F\u00fcr Namens\u00e4nderungen ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 50 p. P. zu verlangen. Die Angabe einer Ersatzperson durch die Anmeldenden ist schriftlich zu erkl\u00e4ren und bis sp\u00e4testens 14 Tage vor Reisebeginn m\u00f6glich. Soweit eine solche \u00c4nderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise storniert werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Es gelten die Stornierungsgeb\u00fchren gem\u00e4\u00df Absatz 9. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erf\u00fcllt. Tritt ein Dritter in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und die Anmeldenden gegen\u00fcber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch auf den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Die Anmeldenden haben nach Abschluss des Reisevertrages keinen Anspruch auf \u00c4nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, \u00c4nderung der Ausreise etc.). Generell wird eine Umbuchung auf eine andere Reise als Stornierung und Neubuchung behandelt. Wenn die Anmeldenden auf eine andere Reise umbuchen m\u00f6chte, sollte er\/sie den Veranstalter um Kl\u00e4rung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. <\/p>\n\n\n\n<p>Umbuchungen sind eventuell m\u00f6glich, wenn kein Sonderangebot (z.B. Fr\u00fchbucher, Last-Minute) gebucht wurde und wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen zw\u00f6lf Monaten vom urspr\u00fcnglichen Reisestart beginnt. Umbuchungen werden maximal einmal gestattet. F\u00fcr die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 50 p.P. zuz\u00fcglich etwaigen zus\u00e4tzlichen Kosten seitens der Reederei oder weiterer Leistungstr\u00e4ger.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"13-sorgfaltsbestimmungen-pass-visa-und-gesundheitsbestimmungen\">13. SORGFALTSBESTIMMUNGEN, PASS-, VISA UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN<\/h2>\n\n\n\n<p>13.1 Der Veranstalter wird die Anmeldenden vor Vertragsschluss \u00fcber Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von Visa sowie \u00fcber deren eventuelle \u00c4nderungen vor Reiseantritt unterrichten. Bei pflichtgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter haben die Anmeldenden die Voraussetzungen f\u00fcr die Reise zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Entstehen z. B. infolge fehlender pers\u00f6nlicher Voraussetzungen f\u00fcr die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten der Anmeldenden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, so k\u00f6nnen die Anmeldenden nicht kostenfrei zur\u00fccktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. In diesen F\u00e4llen gelten die Regelungen in Absatz 9 entsprechend. Die Anmeldenden und die angemeldeten Reisenden sind verantwortlich f\u00fcr das Beschaffen und Mitf\u00fchren der beh\u00f6rdlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von R\u00fccktrittsentsch\u00e4digungen, gehen zu Ihren Lasten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"14-haftung\">14. HAFTUNG<\/h2>\n\n\n\n<p>14.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes f\u00fcr die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Ber\u00fccksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 Eine Haftung des Veranstalters f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind und nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden, sind auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt je Person und Reise.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3 Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt, soweit aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen \u00dcbereinkommen beruhen, es zul\u00e4ssig ist, dass Leistungstr\u00e4ger insoweit in der Haftung f\u00fcr die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschr\u00e4nkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>14.4 Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Fl\u00fcge, Ausfl\u00fcge, Bef\u00f6rderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>14.5 Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Kosten, die den Anmeldenden und\/oder Reisenden durch ihr versp\u00e4tetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern der Veranstalter die Bef\u00f6rderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt f\u00fcr Abfahrtsh\u00e4fen ebenso wie f\u00fcr die unterwegs angelaufenen H\u00e4fen, sofern Landausfl\u00fcge von dem Anmelder und\/oder Reisenden auf seine Verantwortung unternommen werden. Die Reederei ist nicht verpflichtet, auf eventuell versp\u00e4tete Reisende zu warten.<\/p>\n\n\n\n<p>14.6 Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Fehler w\u00e4hrend des Buchungsvorgangs, die durch die Anmeldenden verschuldet wurden oder durch unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde verursacht wurden. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. des Reiseb\u00fcros, auf deren Entstehung der Veranstalter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht \u00fcberpr\u00fcfen konnte. Reiseb\u00fcros oder sonstige Leistungstr\u00e4ger sind nicht erm\u00e4chtigt Zusicherungen f\u00fcr den Veranstalter abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Reiseausschreibungen \u00fcbereinstimmen, \u00fcber die Reservierungsbest\u00e4tigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den best\u00e4tigten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"15-datenschutz\">15. DATENSCHUTZ<\/h2>\n\n\n\n<p>15.1 Die personenbezogenen Daten, die der Anmelder zur Verf\u00fcgung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich ist. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identit\u00e4t einer Person, wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten, die nicht aktiv zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden k\u00f6nnen, z. B. bei Nutzung einer Website oder der Online-Angebote.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 Der Veranstalter wird anfallende Daten der Reisenden nur im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung<\/p>\n\n\n\n<p>des Reisevertrages und der Kommunikation erheben, bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in die Erf\u00fcllung des Pauschalreisevertrages eingebundenen Unternehmen im erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf Anforderung wird mitgeteilt, welche pers\u00f6nlichen Daten der Reisenden gespeichert sind. Die Daten werden gel\u00f6scht, sobald sie f\u00fcr die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"16-schlussbestimmungen\">16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/h2>\n\n\n\n<p>16.1 Nur Angaben in der Reisebest\u00e4tigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. F\u00fcr Fehler wird nicht gehaftet.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2 Es gelten zun\u00e4chst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen erg\u00e4nzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>16.3 Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen den Anmeldenden und dem Veranstalter und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet maltesisches Recht Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>16.4 Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten ist \u2013 Malta<\/p>\n\n\n\n<p>16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zul\u00e4ssige Regelung zu ersetzen, die unter Ber\u00fccksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>16.6 Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>16.7 Die allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen der Reederei sind einsehbar unter Terms and Conditions. Alle in diesen Veranstalter AGB aufgef\u00fchrten Regelungen haben f\u00fcr den Reisenden Vorrang<\/p>\n\n\n\n<p>gegen\u00fcber den Reederei-Regularien. Hier nicht angef\u00fchrte Regularien gelten gem\u00e4\u00df den Bef\u00f6rderungsbedingungen der Reederei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstalter:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Orange Travel Group Ltd. (Handelsregisternummer C41701)<\/li>\n\n\n\n<li>65, Birkirkara Hill \/ St. Julians, Malta<\/li>\n\n\n\n<li>cruisearoya.com<\/li>\n\n\n\n<li>Mail: <a href=\"mailto:sales.dach@cruisearoya.com\">sales.dach@cruisearoya.com<\/a> \/ <a href=\"mailto:booking.dach@cruisearoya.com\">booking.dach@cruisearoya.com<\/a><\/li>\n\n\n\n<li>Tel. \n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>DE (+49) 3221 2249 097 <\/li>\n\n\n\n<li>AT (+43) 720 116 354 <\/li>\n\n\n\n<li>CH (+41) 800 896 706<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Stand: April 2025<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen AGB zur Buchung von Aroya Cruises Kreuzfahrten 1. IHR VERTRAGSPARTNER Vertragspartner des abzuschlie\u00dfenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Anmelder (nachfolgend \u201eVertragspartner\u201c genannt) der f\u00fcr sich selbst und alle angemeldeten Personen (nachfolgend \u201eReisende\u201c genannt) handelt, die immer mit einbezogen sind. Der Reiseveranstalter ist die Orange Travel Group Ltd. , vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-compact","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-27890","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"mb":[],"mfb_rest_fields":["title"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27890","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27890"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27890\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":28309,"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27890\/revisions\/28309"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/cruisearoya.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27890"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}